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Die Ausnahmegenehmigung der 44t-Regelung wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.

Sie gilt für den Transport von Kalamitätsholz aus außerordentlichen Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Sturm, Trockenheit und Schädlingsbefall).

Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot gem. § 30 Abs. 3 und Abs. 4 StVO für alle Beförderungen von Kalamitätsholz bis zum 31.12.2022 aus folgenden betroffenen Gebieten in Niedersachsen:

  • Landkreis Goslar,
  • Landkreis Göttingen,
  • Landkreis Hameln-Pyrmont,
  • Landkreis Helmstedt,
  • Landkreis Hildesheim,
  • Landkreis Holzminden,
  • Landkreis Northeim,
  • Landkreis Schaumburg,
  • Landkreis Wolfenbüttel,
  • Landkreis Osnabrück,
  • Stadt Salzgitter und
  • Region Hannover

Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an die Geschäftstelle.