Logo Waldbesitzerverband

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) sind die wichtigsten Strukturmechanismen im ländlichen Raum, wenn es darum geht, zum Teil zersplitterte Waldbesitzverhältnisse in wirtschaftlich und auch politisch operative Einheiten zu bringen. Nach § 15 des Bundeswaldgesetzes gibt es verschiedene Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse: Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbände oder Forstwirtschaftliche Vereinigungen.

Ziel der FWZ ist es, Strukturnachteile aufgrund kleinstrukturierter Besitzverhältnisse zu überwinden und so das Ökosystem Wald zu erhalten und für die Eigentümer eine angemessene Möglichkeit zur Erzielung einer Wertschöpfung zu ermöglichen. Zusammen ist es den oftmals kleinstrukturierten Waldeigentümern möglich, den nachwachsenden Rohstoff Holz gemeinsam auf den Markt zu bringen und langfristig in die nachhaltige Waldwirtschaft zu investieren.

Außerdem sind die FWZ das Informationsmedium für forstliche Belange in der ländlichen Region. Für das forstfachliche Know-How sorgen in den meisten FWZ in Niedersachsen die Förster der Landwirtschaftskammer. Die FWZ schließen hierzu längerfristige Beratungsverträge ab. Weiterhin sind die FWZ verantwortungsvolle Partner und wichtige Schlüsselstellen, wenn es darum geht, politische und wirtschaftliche Ziele der Gesellschaft mitzugestalten.

Im Waldbesitzerverband Niedersachsen e.V. gibt es einen satzungsgegebenen Ausschuss für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Dieser berät über alle Themen, die vornehmlich die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse betreffen. Darunter fällt zum Beispiel auch organisatorische Fragestellungen rund um das Beratungsverhältnis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die damit einhergehenden Kooperationsverträge zwischen den FWZ und der LWK.

Die Mitglieder des Ausschusses für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse werden von der Bezirksversammlung Hannover und der Bezirksversammlung Weser-Ems gewählt. Die Bezirksversammlungen wurden eingerichtet, um zur Willensbildung in grundsätzlichen Angelegenheiten der Forstbetriebsgemeinschaften beizutragen. Sie setzen sich aus den Vorständen der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in den jeweiligen Bezirken zusammen.

Die Ausschussmitglieder sind

für Weser-Ems

Johannes Meyer zum Alten Borgloh

Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen

Günter Westermann

Heinrich Dittmer-Hohnholz

Hermann Freiherr von Dincklage

Eckhard Thye

für Hannover

Heiner Beermann

Volker Hornbostel

Friedrich-Wilhelm Klopp

Klaus Koopmann

Klaus-Detlef Kröger

Jobst-H. Lampe

Hans-Jürgen Bostelmann

Friedrich-Wilhelm Schröder

Cord-Heinrich Vortmüller

Dr.-Ing. Jasper Forche